Die Förderung

Pop To Go setzt bei der ständigen Begleitung von Popularmusik und -kultur im Leben der Kinder und Jugendlichen an, die in Risikolagen aufwachsen. Sie werden eher „leger“ über ihre Interessen abgeholt. Dafür stehen fünf Haupt-Formate bereit, die einzeln beantragt oder kombiniert werden können. Für die Durchführung der Formate schließen sich mindestens 3 lokale Akteure zu einem Bündnis für Bildung zusammen.
Alle Informationen zu der Förderung können in unserem Förderkonzept und in den FAQ nachgelesen werden.

Pop To Go ist ein Programmpartner von "Kultur macht stark":

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (zuvor Bundesministerium für Bildung und Forschung) seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfährst du hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de

Der Antrag


In einem Antrag können ein Einzelprojekt, mehrere Einzelprojekte oder ein Programm für ein Kalenderjahr geplant werden. Überjährige Anträge sind nicht möglich, aber Folgeantragsstellungen in weiteren Jahren.
Die Förder-Höchstgrenze liegt bei 60.000 € pro Bündnis pro Jahr. Darüber hinaus ist eine Orientierung an der Musterkalkulation je Format notwendig.


Für das Förderjahr 2027 gibt es eine reguläre Ausschreibung:

  • Einreichfrist: 01.10.2026
  • Es können Projekte beantragt werden, die in der Zeit vom 15.01.2027 bis zum  30.06.2027 durchgeführt werden.

  • Das Projektbüro berät Anträge auf Anfrage ( fragen@poptogo.de ) und in Online-Sprechstunden bis zur Einreichfrist .

    Nach Ablauf der Frist prüft das Projektbüro intern und legt die Anträge der Jury zur Votierung vor. Nach der Juryvotierung erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zum Antrag über Kumasta3 (ca. 5-6 Wochen nach Fristablauf).

    Nähere Informationen sind in den FAQ zu finden

Unsere Jury

* Von den BV POP Vorstandsmitgliedern gehört wechselnd jeweils eine Person der Jury an.

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